Vereinssatzung
Satzung FC Deisenhofen e.V.
1 1. Name Sitz Geschäftsjahr
1.1 Der Verein führt den Namen FC Deisenhofen e.V. Er hat seinen Sitz in Oberhaching/Deisenhofen und ist im Vereinsregister des Amtsgericht München eingetragen.
1.2 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1 2. Vereinszweck
2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports durch die Förderung sportlicher
Übungen und Leistungen.
2.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins sowie etwaige Überschüsse werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und – in ihrer Eigenschaft als Mitglieder – auch keine sonstigen Zuwendungen. Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf
das Vereinsvermögen.
Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem
Bayer. Landes-Sportbund e.V. den zuständigen Fachverbänden sowie dem Finanz-
amt.
1 3. Vereinstätigkeit
3.1 Die Verwirklichung des Vereinszwecks sieht der Verein insbesondere in der
Förderung des Fußballsports.
3.2 Der Verein ist Mitglied im Bayer. Landes-Sportverband e.V. und erkennt dessen
Satzung und Ordnung an. Über diese Mitgliedschaft wird zugleich die Zugehörigkeit
der einzelnen Vereinsmitglieder zum Bayer. Landes-Sportverband e.V. ermittelt.
1 4. Erwerb der Mitgliedschaft
4.1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
4.2 Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahme-
antrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
4.3 Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch die Vorstandschaft ist unanfechtbar.
5. Beendigung der Mitgliedschaft
5.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, die Streichung aus der
Mitgliederliste oder durch Tod.
5.2 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des
Vorstandes unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluss des Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Mitglied zur Beitrags-zahlung verpflichtet.
5.3 Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in
grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt, oder wenn
er sich ein grob unsportliches Verhalten zu Schulden kommen lässt. Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben, hierzu ist ihm eine Frist von sechs Wochen einzuräumen.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Beschluss kann das Mitglied innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
5.4 Eine Streichung aus der Mitgliederliste ist zulässig, wenn das Mitglied trotz
zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung des
Beitrages im Rückstand ist. In dem Mahnschreiben ist das Mitglied auf die
Streichung hinzuweisen. Hat das Mitglied nach der zweiten Mahnung nicht
innerhalb von zwei Monaten bezahlt, wird es auf Beschluss des Vorstandes aus der
Mitgliederliste gestrichen.
1 6. Beiträge
6.1 Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
6.2 Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
6.3 Der Vorstand kann aus besonderen Gründen einzelne Mitglieder von der
Beitragspflicht entbinden. Hierüber hat der Vorstand die Mitgliederversammlung zu unterrichten.
6.4 Die Mitgliederversammlung kann aus besonderem Anlass sonstige Leistungen
beschließen, welche die Mitglieder zu erbringen haben.
6.5 Die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
1 7. Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- der Vorstand und
- die Mitgliederversammlung
1 8. Vorstand
8.1 Der Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden
zweiten Vorsitzenden
dritten Vorsitzenden
Vorstand Finanzen
Schriftführer
Technischem Spielleiter
Jugendleiter
8.2 Wählbar sind nur Mitglieder des Vereins, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
8.3.1 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren
gewählt. Jedes Mitglied ist einzeln zu wählen.
8.3.2 Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines einzelnen Mitgliedes des Vorstandes kann
der Vorstand kommissarisch ein Ersatzmitglied bestimmen, das bis zur nächsten
Mitgliederversammlung diese Funktion ausüben kann. Diese nächste
Mitgliederversammlung wählt sodann für die restliche satzungsgemäße Amtszeit
des Vorstandes ein Ersatzmitglied.
8.3.3 Der Vereinsvorstand insgesamt oder einzelne Mitglieder des Vorstandes können
aufgrund eines Misstrauensantrages, der Schriftlich drei Tage vor der
Mitgliederversammlung dem Vorstand zugestellt sein muss, mit der Mehrheit der
Stimmen der anwesenden Mitglieder abgewählt werden.
Das Misstrauensvotum wird nur wirksam, wenn durch eine entsprechende Neuwahl
der Vorstand wieder voll besetzt ist.
8.4 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des
Vorstandes vertreten, darunter der 1. Vorstand oder im Falle seiner Verhinderung
der 2. Vorstand.
In Abweichung zu Ziff. 8.4 Absatz 1 ist für den Bereich online-Banking bis zu einem Betrag von EUR. 3.000,00 der Vorstand Finanzen und der Jugendleiter berechtigt, Zahlungen zu Lasten des Vereins als Einzelvertretungsberechtigter zu tätigen. Der Auszuführende wird den Gesamtvorstand in der nächstfolgenden Vorstandssitzung über die einzelnen Zahlungsvorgänge unterrichten.
8.5 Der vertretungsberechtigte Vorstand muss für folgende Rechtsgeschäfte die
Zustimmung des Gesamtvorstandes oder der Mitgliederversammlung einholen:
8.5.1 Gesamtvorstand:
- Finanzgeschäfte mit einem Wert über € 5.000,00 sowie sämtliche Kreditaufnahmen bedürfen der Mehrheit der Stimmen des Gesamtvorstandes
8.5.2 Mitgliederversammlung:
- Finanzgeschäfte über einen Wert von € 25.000,00 sowie Großinvestitionen mit einer Kreditnahme über 15.000,00
- die Erweiterung von Sportabteilungen
bedürfen der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.
8.6 Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der
Vereinsgeschäfte nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitglieder-
Versammlung.
8.7 Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen mit der Mehrheit
der anwesenden Stimmen.
Er trifft mindestens viermal im Jahr zusammen.
Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen.
1 9. Mitgliederversammlung
9.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr innerhalb der ersten
vier Monate statt.
9.2 Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden des Vorstandes geleitet.
Er kann mit der Versammlungsleitung ein anderes Mitglied des Vereins bestimmen.
9.3 Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher durch öffentliche Bekanntmachung.
- im Vereinsheft „FC Deisenhofen aktuell“
- auf den vereinseigenen Internetseiten www.fcdeisenhofen.de
- in den Kyberg Nachrichten
9.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von zwei Wochen
einzuberufen wenn:
- der Vorstand oder
- ein drittel aller Vereinsmitglieder
schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen dies verlangt.
Die Einladung erfolgt wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.
9.6 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden
Mitglieder beschlussfähig.
Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst
Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
9.7 Wahlen und Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen
Eine schriftliche Abstimmung hat zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
9.8 Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen die
vom 1.Vorstand bzw. vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
1 Revisor
10.1 Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Revisor
10.2 Der Revisor prüft den vom Kassier aufgestellten Rechenschaftsbericht und den
Jahresabschluss. Er hat der Mitgliederversammlung vor der Abstimmung über die
Entlastung des Vorstandes die Ordnungsgemäßheit und Richtigkeit des
Rechenschaftsberichtes und des Jahresabschlusses zu bestätigen.
10.3 Der Revisor haftet dem Verein nicht für die von ihm abgegebene Bestätigung.
1 Vereinsausschuss/Weitere Ausschüsse
11.1 Der Vorstand wird durch den Vereinsauschuss beraten und unterstützt. Die
Mitglieder des Vereinsausschusses werden durch den Vorstand bestellt.
11.1.1 Zum Vereinsausschuss gehören:
Der Schiedsrichterobmann
Die Betreuer der Jugendmannschaften
Die Betreuer der Altherrenmannschaft
Die Redaktion der Vereinszeitung
Der Platzkassier
Die Vergnügungsbeauftragten
Der Platzwart
Der Revisor
Die Mitarbeiter der Vereinsgeschäftsstelle
Die Ehrenvorsitzenden
Der Vereinsausschuss fasst seine Beschlüsse ohne Mitwirkung des Vorstandes
11.1.2 Der Vereinsausschuss trifft mindestens einmal im Jahr zusammen
11.1.3 Der Vorstand ist berechtigt, weitere Ausschüsse zu bestimmten Vereinszwecken
einzusetzen.
12 Auflösung
12.1 Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden,
soweit die Mitglieder eigens zu diesem Zweck eingeladen werden und mindestens
zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
12.2 Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von der Viertel der abgegebenen
gültigen Stimmen erforderlich
12.3 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an die Gemeinde Oberhaching falls diese ablehnt an den
Bayerischen Landessportverband, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.
Satzung neugefasst am 05.04.2001 und in den Mitgliederversammlungen vom 21.04.2005, 15.03.2007 und 27.01.2011 geändert.
1.Vorstand Martin Schmid
2. Vorstand Peter Egginger
3. Vorstand Florian Boos
Vorstand Finanzen Markus Gratzer
Vorstand Jugend Dennis Petersen
Schriftführer Stefan Hofberger
Technischer Leiter Franz Perneker